Ein Investor steigt ein, der Unternehmer führt weiter
Ein Unternehmer verkauft einen Teil seiner Anteile und führt das Unternehmen weiter. Der Investor möchte über größere Investitionen mitentscheiden und regelmäßig über die Geschäftsentwicklung informiert werden. Offen ist außerdem, wie eine spätere Finanzierung getragen werden soll.
PBL stimmt Erwerbsvertrag und Gesellschaftervereinbarung aufeinander ab. Zu verhandeln sind der Handlungsspielraum der Geschäftsführung, Zustimmungsvorbehalte, Informationsrechte und Finanzierungsvereinbarungen. Die Rolle des Unternehmers als Geschäftsführer wird gesondert von seinen Rechten als verbleibender Gesellschafter behandelt.
