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Transaktionen und M&A

Bei einem Unternehmenskauf müssen sich die Parteien über Kaufgegenstand, Preis und Haftung verständigen. Bleiben die bisherigen Eigentümer beteiligt, kommt eine weitere Aufgabe hinzu: die künftige Zusammenarbeit mit dem Erwerber.

PBL Legal begleitet Unternehmenskäufe und -verkäufe, Beteiligungen und Joint Ventures im Inland und bei grenzüberschreitenden Vorhaben. Wir beraten zur rechtlichen Struktur, prüfen die relevanten Unterlagen und gestalten und verhandeln die Verträge.

Auf dieser Seite

Kaufgegenstand und Struktur

Am Anfang steht das Vorhaben der Beteiligten. Zunächst wird abgegrenzt, ob das gesamte Unternehmen oder eine Beteiligung übertragen wird, welche Vermögenswerte und Vertragsbeziehungen dazugehören und welche Aufgaben die bisherigen Gesellschafter nach dem Erwerb übernehmen.

Diese Fragen beeinflussen die Transaktionsstruktur und den Umfang der rechtlichen Prüfung. Bestehen bereits Eckpunkte, ein Term Sheet oder eine Absichtserklärung, werden sie in die Vorbereitung einbezogen. Auch der zeitliche Rahmen und die Finanzierung gehören frühzeitig in die Abstimmung.

Rechtliche Prüfung und Vertragsgestaltung

Die rechtliche Due Diligence untersucht die für den Erwerb relevanten Verhältnisse des Unternehmens. Welche Unterlagen und Rechtsgebiete einbezogen werden, richtet sich nach Geschäftsmodell und Transaktionsstruktur.

Die Ergebnisse müssen sich in den Verhandlungen wiederfinden. Ein festgestelltes Risiko kann beispielsweise Anlass für eine zusätzliche Vollzugsbedingung, eine Freistellung oder eine Regelung im Garantiekatalog sein. Welche Lösung angemessen ist, hängt vom Risiko und der ausgehandelten Verteilung zwischen Käufer und Verkäufer ab.

Wir bearbeiten die rechtlichen Fragen. Unternehmensbewertung, finanzielle Prüfung und steuerliche Gestaltung werden mit den dafür eingebundenen Beratern abgestimmt.

Die Zusammenarbeit nach dem Erwerb

Behält ein Verkäufer Anteile oder beteiligt sich ein Investor an einem bestehenden Unternehmen, müssen die künftigen Entscheidungsrechte geklärt werden. Das betrifft Geschäftsführung und Beirat ebenso wie Informationen, Zustimmungsvorbehalte und weitere Finanzierungen.

Eine Gesellschaftervereinbarung kann außerdem regeln, unter welchen Voraussetzungen Anteile später übertragen werden dürfen und welche Rechte die anderen Beteiligten dabei haben. Mitverkaufsrechte und Mitverkaufspflichten müssen zur Beteiligungsstruktur und zu den Erwartungen an einen späteren Verkauf passen.

PBL stimmt diese Vereinbarungen mit dem Anteilskaufvertrag und den gesellschaftsrechtlichen Regelwerken ab. Die Bedingungen des Erwerbs und die Regeln der anschließenden Zusammenarbeit werden deshalb gemeinsam verhandelt.

Unterzeichnung und Vollzug

Unterzeichnung und Vollzug können zeitlich auseinanderfallen. Welche Voraussetzungen vor dem Vollzug zu erfüllen sind, ergibt sich aus dem konkreten Vorhaben und den Verträgen.

Die rechtliche Begleitung kann erforderliche Beschlüsse, Vertragsänderungen und die Abstimmung der vereinbarten Vollzugsschritte umfassen. Bei grenzüberschreitenden Vorhaben werden die Anforderungen der betroffenen Rechtsordnungen und gegebenenfalls weiterer Fachgebiete in die Bearbeitung einbezogen.

Typische Beratungssituationen

Allgemeine Beratungssituationen, keine Mandatsreferenzen.

Ein Investor steigt ein, der Unternehmer führt weiter

Ein Unternehmer verkauft einen Teil seiner Anteile und führt das Unternehmen weiter. Der Investor möchte über größere Investitionen mitentscheiden und regelmäßig über die Geschäftsentwicklung informiert werden. Offen ist außerdem, wie eine spätere Finanzierung getragen werden soll.

PBL stimmt Erwerbsvertrag und Gesellschaftervereinbarung aufeinander ab. Zu verhandeln sind der Handlungsspielraum der Geschäftsführung, Zustimmungsvorbehalte, Informationsrechte und Finanzierungsvereinbarungen. Die Rolle des Unternehmers als Geschäftsführer wird gesondert von seinen Rechten als verbleibender Gesellschafter behandelt.

Ein Gesellschafter möchte seine Beteiligung vollständig abgeben

Über den Kaufpreis besteht bereits Einigkeit. Der Verkäufer hat dem Unternehmen jedoch noch ein Darlehen gewährt und eine persönliche Sicherheit für dessen Finanzierung gestellt.

Wir erfassen die Rechtsbeziehungen, die über den Anteilsbesitz hinausreichen, und beziehen sie in die Vertragsgestaltung ein. Der Vertrag regelt, wie mit dem Darlehen verfahren wird und welche Vereinbarung über die Sicherheit erforderlich ist. Soweit dafür die Mitwirkung einer Bank benötigt wird, gehört diese Abstimmung in den Ablauf der Transaktion.

Veröffentlichte Transaktion

Mehrheitsverkauf von EITCO an Adelis

PBL beriet die Maurizio GmbH und das Beteiligungsvehikel des Managements beim Verkauf eines Mehrheitsanteils an der EITCO GmbH an Adelis Equity Partners.

Zur PBL-Mitteilung vom 4. Juni 2025

Häufige Fragen

Zu welchem Zeitpunkt sollte die rechtliche Beratung beginnen?

Sobald die wesentlichen Vorstellungen über die Transaktion besprochen werden. Bereits frühe Vereinbarungen können die weiteren Verhandlungen beeinflussen. Ein vorhandenes Term Sheet oder eine Absichtserklärung gehört deshalb zu den ersten Unterlagen.

Warum braucht es neben dem Kaufvertrag eine Gesellschaftervereinbarung?

Wenn Käufer und Verkäufer oder mehrere Investoren künftig gemeinsam beteiligt bleiben, müssen ihre Rechte und Pflichten geregelt werden. Der Kaufvertrag allein beantwortet die Fragen der weiteren Zusammenarbeit häufig nicht vollständig.

Was geschieht mit den Ergebnissen der Due Diligence?

Die rechtlichen Feststellungen werden nach ihrer Bedeutung für das Vorhaben eingeordnet. Anschließend ist zu entscheiden, ob sie die Struktur, den Vertragsinhalt oder die Voraussetzungen des Vollzugs beeinflussen sollen.

Berät PBL auch bei grenzüberschreitenden Transaktionen?

Ja. Dabei ist für jeden betroffenen Teil des Vorhabens zu klären, welches Recht gilt und welche weiteren Berater erforderlich sind. Eine internationale Beteiligungsstruktur ersetzt diese Prüfung nicht.

Kontakt

Für die erste Besprechung helfen ein Überblick über Käufer, Verkäufer und Zielunternehmen sowie vorhandene Eckpunkte und Termine.

+49 89 541 9401 50

kanzlei@pbl-legal.de