Ein neuer Beirat soll bei Investitionen mitentscheiden
Die Gesellschafter wollen einen Beirat einrichten. Dieser soll die Geschäftsführung begleiten und größeren Investitionen zustimmen. Im Entwurf der Geschäftsordnung bleibt jedoch offen, welche Geschäfte zustimmungspflichtig sind und wie kurzfristige Entscheidungen behandelt werden.
PBL konkretisiert Aufgaben, Berichtspflichten und Entscheidungsverfahren und stimmt sie mit Satzung und Gesellschaftervereinbarung ab. Dabei wird auch geprüft, welche Befugnisse der Beirat in der gewählten Gesellschaftsform erhalten kann. Die Regelungen sollen erkennen lassen, wer welche Entscheidung vorbereitet, trifft und dokumentiert.

