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Corporate Governance und Organhaftung

Die Geschäftsführung benötigt Spielraum für das laufende Geschäft. Gesellschafter und Aufsichtsgremien brauchen Informationen und müssen bei bestimmten Entscheidungen mitwirken. Corporate Governance regelt diese Zusammenarbeit.

PBL Legal gestaltet Zuständigkeiten, Entscheidungsverfahren und Berichtspflichten. Wir beraten außerdem Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte zu ihren Pflichten sowie bei der Prüfung und Verfolgung von Organhaftungsansprüchen.

Auf dieser Seite

Zuständigkeiten festlegen

Mit einem neuen Investor, einem Beirat oder einer veränderten Geschäftsführung entstehen häufig neue Erwartungen an die Unternehmensleitung. Festzulegen ist, welche Entscheidungen im Tagesgeschäft bleiben, welche Geschäfte eine vorherige Zustimmung benötigen und wer Interessenkonflikte behandelt.

Wir gestalten die dafür erforderlichen Regelungen in Satzung, Gesellschaftervereinbarung und Geschäftsordnungen. Zustimmungskataloge müssen den tatsächlichen Entscheidungsbedarf berücksichtigen. Zu weit gefasste Vorgaben können alltägliche Abläufe erschweren; unklare Vorgaben führen zu Streit darüber, ob eine Zustimmung erforderlich war.

Informationen und Kontrolle

Wir legen fest, welche Berichte Gesellschafter erhalten und wann sie über besondere Vorgänge informiert werden. Für regelmäßige Berichte gelten andere Anforderungen als für die Unterrichtung über einen außergewöhnlichen Vorgang.

Wir beraten zur Ausgestaltung von Berichtspflichten und Informationsrechten. Dazu gehört die Abstimmung mit den Aufgaben von Geschäftsführung, Gesellschaftern und gegebenenfalls Beirat oder Aufsichtsrat. Bei einem Beirat sind seine Befugnisse, Zusammensetzung und Entscheidungsverfahren ausdrücklich festzulegen.

Governance bei Beteiligungen und Veränderungen

Der Einstieg eines Investors kann neue Regeln für Unternehmensplanung, Finanzierung und wesentliche Geschäfte erfordern. Behält der bisherige Eigentümer eine Beteiligung, ist auch seine künftige Rolle zu klären.

PBL verbindet die gesellschaftsrechtliche Gestaltung mit der Beratung zur Transaktion. Regelungen im Kaufvertrag, in der Gesellschaftervereinbarung und in den Geschäftsordnungen werden aufeinander abgestimmt. Bei einer Unternehmensnachfolge sind zusätzlich die Rollen der bisherigen und der nächsten Generation zu berücksichtigen.

Entscheidungen vorbereiten

Wesentliche Entscheidungen benötigen eine nachvollziehbare Grundlage. Dazu gehören die Zuständigkeit des entscheidenden Organs, die verfügbaren Informationen und erforderliche Zustimmungen.

Wir begleiten die rechtliche Vorbereitung solcher Entscheidungen und die Dokumentation des Verfahrens. Dabei ist zu unterscheiden, welche Fragen einem unternehmerischen Entscheidungsspielraum unterliegen und welche rechtlichen Vorgaben einzuhalten sind.

Haftungsfragen prüfen

Wird einem Organmitglied eine Pflichtverletzung vorgeworfen, müssen der konkrete Vorgang, die damalige Aufgabenverteilung und der behauptete Schaden geprüft werden. Ein wirtschaftlich ungünstiges Ergebnis genügt für sich genommen nicht, um persönliche Haftung festzustellen.

PBL berät je nach Mandat die Gesellschaft oder das betroffene Organmitglied. Wer Auftraggeber ist, wer die Gesellschaft vertreten darf und ob Interessenkonflikte bestehen, wird vor der Übernahme geklärt. Beruht der Vorwurf auf einer internen Untersuchung, bilden deren gesicherte Feststellungen den Ausgangspunkt für die weitere rechtliche Bewertung.

Typische Beratungssituationen

Allgemeine Beratungssituationen, keine Mandatsreferenzen.

Ein neuer Beirat soll bei Investitionen mitentscheiden

Die Gesellschafter wollen einen Beirat einrichten. Dieser soll die Geschäftsführung begleiten und größeren Investitionen zustimmen. Im Entwurf der Geschäftsordnung bleibt jedoch offen, welche Geschäfte zustimmungspflichtig sind und wie kurzfristige Entscheidungen behandelt werden.

PBL konkretisiert Aufgaben, Berichtspflichten und Entscheidungsverfahren und stimmt sie mit Satzung und Gesellschaftervereinbarung ab. Dabei wird auch geprüft, welche Befugnisse der Beirat in der gewählten Gesellschaftsform erhalten kann. Die Regelungen sollen erkennen lassen, wer welche Entscheidung vorbereitet, trifft und dokumentiert.

Nach einer gescheiterten Investition steht ein Haftungsvorwurf im Raum

Eine Investition führt zu erheblichen Verlusten. Ein früherer Geschäftsführer erhält den Vorwurf, Risiken übersehen zu haben. Die damaligen Entscheidungsvorlagen und Protokolle sind nur teilweise zusammengestellt.

Nach Klärung des Auftraggebers und möglicher Interessenkonflikte rekonstruiert PBL die Entscheidungsgrundlagen und den behaupteten Pflichtverstoß. Aufgabenverteilung, verfügbare Informationen und der Zusammenhang mit dem geltend gemachten Schaden werden geprüft. Besteht eine D&O-Versicherung, sind außerdem die Versicherungsunterlagen und bereits abgegebenen Erklärungen einzubeziehen.

Häufige Fragen

Wann sollten Governance-Regeln überarbeitet werden?

Bei Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse, der Unternehmensführung oder der Kontrollgremien. Auch wiederkehrende Unklarheiten über Informationen und Zustimmungen können zeigen, dass die bestehenden Regeln nicht ausreichend bestimmt sind.

Kann ein Beirat beliebige Aufgaben übernehmen?

Seine Aufgaben und Befugnisse hängen von der Gesellschaftsform und seiner rechtlichen Ausgestaltung ab. Vor der Einrichtung ist zu klären, ob er beraten, kontrollieren oder an bestimmten Entscheidungen mitwirken soll und welche Grenzen gelten.

Lassen sich Haftungsrisiken durch eine Geschäftsordnung ausschließen?

Eine Geschäftsordnung kann Zuständigkeiten und Abläufe ordnen. Ob ein Organmitglied seine Pflichten erfüllt hat, bleibt anhand des konkreten Sachverhalts und der geltenden rechtlichen Maßstäbe zu prüfen.

Welche Unterlagen werden für die Prüfung benötigt?

Satzung, Gesellschaftervereinbarung, Geschäftsordnungen und bestehende Berichts- oder Zustimmungskataloge. Geht es um eine bestimmte Entscheidung, kommen deren Vorlagen, Protokolle und wesentliche Korrespondenz hinzu.

Kontakt

Für die Gestaltung der Unternehmensorganisation nennen Sie uns bitte die Beteiligungsstruktur und den Anlass der Überarbeitung. Bei Fragen zu Organpflichten und Haftung ist Dr. Andreas Lohner Ihr Ansprechpartner.

Ansprechpartner: Dr. Andreas Lohner

+49 89 541 9401 50

andreas.lohner@pbl-legal.de