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Compliance und interne Untersuchungen

Ein Hinweis auf fragwürdige Zahlungen geht ein. Die Einkaufsleitung findet Unstimmigkeiten bei einem Geschäftspartner. Oder die Geschäftsführung möchte wissen, ob die bestehenden Kontrollen nach einer Übernahme noch ausreichen. Der Anlass bestimmt, welche Prüfung erforderlich ist und wie weit sie reichen sollte.

PBL Legal berät Unternehmen zu Compliance-Management-Systemen und internen Untersuchungen. Wir unterstützen bei der Aufklärung konkreter Verdachtsfälle und bei der rechtlichen Bewertung der Ergebnisse. Daneben entwickeln und überarbeiten wir Regeln und Verfahren zur Vermeidung von Verstößen.

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Den Untersuchungsauftrag festlegen

Zu Beginn wird eingegrenzt, welcher Vorgang untersucht werden soll, welche Gesellschaften betroffen sind und wer den Auftrag erteilen darf. Enthält ein Hinweis Vorwürfe gegen die Geschäftsleitung, ist auch zu klären, wer die Untersuchung beauftragt und ihre Ergebnisse erhält.

Ein Untersuchungsplan hält fest, welche Fragen beantwortet werden sollen und welche Informationen dafür benötigt werden. Er muss sich an neue Erkenntnisse anpassen lassen. Ein zunächst eng begrenzter Vorgang kann weitere Fragen aufwerfen; umgekehrt kann sich ein Verdacht durch die vorhandenen Unterlagen entkräften.

Tatsachen feststellen und rechtlich bewerten

Bei der Auswertung ist zwischen einem belegten Vorgang, einer Aussage und einer noch ungeprüften Vermutung zu unterscheiden. Beispielsweise kann eine Zahlung dokumentiert sein, während ihr Zweck oder die Grundlage der Freigabe noch offen ist. Erst die weitere Aufklärung erlaubt eine rechtliche Einordnung.

Vor der Sicherung und Auswertung von Beschäftigtendaten müssen die rechtlichen Voraussetzungen geklärt werden. Datenschutz und Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretungen gehören in die Untersuchungsplanung. Ein Verdacht eröffnet keinen unbegrenzten Zugriff auf sämtliche Unterlagen und Kommunikationsdaten.

Die Ergebnisse sollten erkennen lassen, was festgestellt wurde, worauf die Feststellungen beruhen und welche Fragen offenbleiben. Damit erhalten die zuständigen Stellen eine Grundlage für die Entscheidung über weitere Maßnahmen. Betreffen die Erkenntnisse die Verantwortung von Organmitgliedern, schließt sich eine gesonderte Haftungsprüfung an.

Untersuchungen über Ländergrenzen hinweg

Bei grenzüberschreitenden Vorgängen können Daten, Zeugen und Entscheidungsträger auf mehrere Gesellschaften verteilt sein. Zu klären sind dann auch die lokalen rechtlichen Anforderungen und die Zuständigkeiten der beteiligten Berater. Das betrifft etwa den Zugang zu Unterlagen und deren Übermittlung zwischen Ländern.

Dr. Andreas Lohner begleitet grenzüberschreitende interne Untersuchungen. Zu seinen Schwerpunkten gehören außerdem Organhaftung und Compliance-Management-Systeme.

Ein Compliance-System an den Abläufen prüfen

Eine Richtlinie kann eine Freigabe verlangen, ohne dass im Betrieb klar ist, wer sie erteilt. Ein Geschäftspartner kann bei Vertragsbeginn geprüft worden sein, obwohl sich seine Eigentümer oder seine Tätigkeit später verändert haben. Solche Konstellationen zeigen, weshalb bei der Überprüfung eines Compliance-Systems die tatsächlichen Abläufe betrachtet werden müssen.

PBL analysiert Compliance-Risiken und unterstützt bei Verhaltensrichtlinien, Antikorruptionsprogrammen und Verfahren zur Geschäftspartnerprüfung. Dazu kommen Schulungen für Führungskräfte, Geschäftsleitung und Aufsichtsorgane. Bei einem bestehenden System kann die Arbeit auf einen bestimmten Prozess oder Unternehmensbereich begrenzt werden.

Aus einer Untersuchung können sich konkrete Änderungen ergeben: andere Freigabezuständigkeiten, zusätzliche Prüfungen oder angepasste Berichtswege. Welche Maßnahmen angemessen sind, muss aus den Feststellungen und den Risiken des Unternehmens abgeleitet werden.

Typische Beratungssituationen

Allgemeine Beratungssituationen, keine Mandatsreferenzen.

Eine Zahlung an einen Vermittler wirft Fragen auf

Bei einer internen Prüfung fällt eine Zahlung auf, deren Leistungsbeschreibung unklar ist. Ein Beschäftigter vermutet einen Zusammenhang mit der Vergabe eines Auftrags. Ob die Vermutung zutrifft, ist offen.

PBL grenzt mit dem Auftraggeber die zu untersuchenden Fragen ein und klärt die rechtlichen Voraussetzungen der Unterlagensicherung und Auswertung. Vertrag, Zahlungsfreigabe und weitere Erkenntnisse werden im Zusammenhang betrachtet. Die Bewertung hält fest, welche Vorgänge belegt sind, welche Erklärungen vorliegen und was weiterer Aufklärung bedarf.

Nach einem Zukauf gelten unterschiedliche Freigaberegeln

Eine Unternehmensgruppe hat eine weitere Gesellschaft erworben. Während die Gruppe bestimmte Geschäftspartner vor Vertragsbeginn prüft, setzt die neue Tochtergesellschaft auf abweichende Freigaben und Dokumentationen.

Wir vergleichen die bestehenden Verfahren und untersuchen, welche Unterschiede rechtlich und für die jeweiligen Risiken relevant sind. Darauf aufbauend werden Zuständigkeiten, Prüfanforderungen und Berichtswege abgestimmt. Ein bloßes Übernehmen der Konzernrichtlinie würde noch nicht klären, wer die Prüfungen in der Tochtergesellschaft tatsächlich durchführt und dokumentiert.

Häufige Fragen

Rechtfertigt jeder Hinweis eine umfassende Untersuchung?

Der Inhalt und die Tragweite des Hinweises müssen zunächst bewertet werden. Umfang und Reihenfolge der Aufklärung richten sich nach dem konkreten Anlass. Bereits vorhandene Unterlagen können für diese erste Bewertung entscheidend sein.

Können wir sofort E-Mail-Postfächer auswerten lassen?

Vor einer Auswertung sind die rechtlichen Voraussetzungen, der Zweck und der Umfang zu prüfen. Ebenso ist festzulegen, wer auf die Daten zugreifen darf. Das gilt auch dann, wenn der Verdacht schwer wiegt.

Was geschieht, wenn sich ein Vorwurf nicht bestätigt?

Das Ergebnis muss entsprechend festgehalten werden. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Vorwurf widerlegt wurde oder ob die verfügbaren Informationen keine abschließende Feststellung erlauben. Eine offene Frage darf im Bericht nicht als nachgewiesener Verstoß erscheinen.

Müssen wir unser Compliance-System vollständig neu aufbauen?

Das ergibt sich erst aus der Prüfung. Häufig ist zunächst ein bestimmter Geschäftsprozess oder eine festgestellte Schwachstelle Gegenstand des Auftrags. Vorhandene Regeln und Zuständigkeiten werden dabei einbezogen.

Kontakt

Beschreiben Sie für den ersten Kontakt den Anlass, die betroffenen Gesellschaften und bereits bekannte Termine.

Ansprechpartner: Dr. Andreas Lohner

+49 89 541 9401 50

andreas.lohner@pbl-legal.de