Thema
Gesellschafterstreitigkeiten
Zwei Gesellschafter halten jeweils die Hälfte der Anteile und können sich über eine Investition nicht einigen. Ein Minderheitsgesellschafter erhält keine Auskunft über wichtige Geschäfte. Oder ein Gesellschafter will ausscheiden, während die anderen auf seine weitere Mitarbeit angewiesen sind. Hinter einem Gesellschafterstreit stehen häufig sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, wie das Unternehmen geführt werden soll.
PBL Legal berät Unternehmen und Gesellschafter bei solchen Auseinandersetzungen. Gegenstand sind umstrittene Beschlüsse, Informations- und Mitwirkungsrechte sowie die Verhandlung einer Trennung. Dabei muss von Beginn an feststehen, wessen Interessen wir vertreten. Die Interessen der Gesellschaft können von denen eines einzelnen Gesellschafters abweichen.
Auf dieser Seite
Wenn Entscheidungen blockiert sind
Bei einer Pattsituation kommt es darauf an, welche Entscheidungen tatsächlich einer gemeinsamen Zustimmung bedürfen. Der Gesellschaftsvertrag, die Geschäftsordnung und zusätzliche Vereinbarungen bestimmen den Handlungsspielraum mit. Nicht jede Meinungsverschiedenheit legt das gesamte Unternehmen rechtlich still.
Wir untersuchen, welche Beschlüsse erforderlich sind, welche Mehrheiten gelten und ob vereinbarte Verfahren zur Auflösung einer Blockade greifen. Zugleich ist zu klären, was bis zu einer Einigung im laufenden Geschäft entschieden werden kann. Bestehen konkrete Termine, etwa für eine Finanzierung oder eine anstehende Versammlung, gehören sie in die erste Bestandsaufnahme.
Informationen erhalten und Beschlüsse überprüfen
Gesellschafter müssen Vorgänge kennen, bevor sie ihre Rechte sinnvoll ausüben können. Bei der GmbH bestehen gesetzliche Auskunfts- und Einsichtsrechte. Ihre Verweigerung ist an Voraussetzungen gebunden; die bloße Berufung auf einen Streit genügt dafür nicht.
Bei einem umstrittenen Beschluss prüfen wir sowohl seinen Inhalt als auch sein Zustandekommen. Dafür sind die Einladung, die Tagesordnung, die Abstimmung und das Protokoll relevant. Welche Schritte gegen einen Beschluss möglich sind und welche Fristen beachtet werden müssen, hängt auch von der Gesellschaftsform und den vertraglichen Regelungen ab.
Eine Trennung verhandeln
Der Preis für die Beteiligung ist oft nur ein Teil der Auseinandersetzung. Ein ausscheidender Gesellschafter kann dem Unternehmen Darlehen gewährt, für Bankverbindlichkeiten gebürgt oder zugleich die Geschäftsführung übernommen haben. Diese Beziehungen sind bei einer Trennung gesondert zu berücksichtigen.
Ein Beispiel: Die Parteien verständigen sich über den Anteilsverkauf, haben aber noch keine Vereinbarung mit der finanzierenden Bank über eine persönliche Sicherheit getroffen. Der Ausstieg aus der Gesellschaft und die Entlassung aus der Sicherheit sind dann zwei verschiedene Aufgaben.
Wir begleiten die Verhandlungen und die gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung. Die Bewertung der Anteile wird mit den dafür eingebundenen Beratern abgestimmt. Bei PBL gehören neben Gesellschafterstreitigkeiten auch Beteiligungstransaktionen und Governance zum Beratungsangebot. Das ist insbesondere dann relevant, wenn aus dem Streit ein Verkauf oder eine Neuordnung der Unternehmensführung entsteht.
Besonderheiten im Familienunternehmen
In einer Unternehmerfamilie kann die Zusammenarbeit nach einer Auseinandersetzung über Jahrzehnte fortbestehen. Wer im Unternehmen arbeitet, wer Ausschüttungen erwartet und wer einen Verkauf erwägt, hat möglicherweise unterschiedliche Interessen. Vereinbarungen über die künftige Führung und die Mitwirkung der Familie müssen diese Unterschiede ausdrücklich behandeln. Berührt der Konflikt einen Generationswechsel, gehört die Nachfolgeplanung dazu.
Häufige Fragen
Ich bin Minderheitsgesellschafter. Habe ich trotzdem Anspruch auf Informationen?
Bei einer GmbH stehen die gesetzlichen Auskunfts- und Einsichtsrechte grundsätzlich jedem Gesellschafter zu. Sie setzen keine Mehrheitsbeteiligung voraus. Ob eine konkrete Auskunft verweigert werden darf, muss gesondert geprüft werden. Für Aktionäre gelten andere Regeln.
Können wir eine Pattsituation durch den Ausschluss des anderen Gesellschafters beenden?
Ein Ausschluss lässt sich nicht allein mit dem Wunsch nach einer anderen Unternehmensführung begründen. Zunächst sind der Gesellschaftsvertrag und die konkreten Gründe zu untersuchen. Auch ein ausgehandelter Anteilskauf oder eine Änderung der Entscheidungsregeln kann Gegenstand der Beratung sein.
Ist ein Anteilsverkauf auch während des Streits möglich?
Das kann ein Weg sein. Zu prüfen sind unter anderem Zustimmungserfordernisse, Erwerbsrechte anderer Gesellschafter und die weiteren vertraglichen Bindungen des ausscheidenden Gesellschafters. Eine Einigung über den Preis beantwortet diese Fragen noch nicht.
Was braucht PBL für eine erste Einschätzung?
Den Gesellschaftsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und die Unterlagen zum strittigen Vorgang. Nennen Sie bitte auch anstehende Versammlungen, bereits gefasste Beschlüsse und mitgeteilte Fristen.
Kontakt
Gesellschafterstreitigkeiten gehören zum gemeinsamen Tätigkeitsfeld der drei PBL-Partner. Schildern Sie uns den Anlass und Ihre Stellung in der Gesellschaft.
